1. Geltungsbereich
Diese Atelier-AGB gelten für alle individuellen Beratungen, Kostenvoranschläge (KVA) sowie Auftragsarbeiten im Rahmen der Goldschmiedewerkstatt (insbesondere Maßanfertigungen, Unikate, Trauringe, Verlobungsringe, Siegelringe und Sonderanfertigungen).
Sie gelten unabhängig von etwaigen Onlineshop-AGB, die ausschließlich für den Verkauf fertiger Produkte über den Online-Shop Anwendung finden.
2. Beratungstermine im Atelier
Für persönliche Beratungstermine, in denen individuelle Wünsche besprochen und auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrung konzeptionelle und technische Möglichkeiten erarbeitet werden, berechnen wir ein Honorar von 50 €.
Dieses Honorar stellt eine Vergütung für die fachliche Beratung sowie den Zeitaufwand dar.
Im Anschluss an den Beratungstermin erstellen wir auf dieser Grundlage einen individuellen Kostenvoranschlag (KVA) für die besprochenen Gestaltungsvarianten.
Das Honorar ist vorab fällig.
Eine kostenfreie Terminabsage oder -verschiebung ist bis spätestens 3 Werktage vor dem Termin in Textform (z. B. E-Mail) möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das Honorar als Vergütung für den reservierten Termin einbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Auftragserteilung innerhalb von 14 Tagen wird das Beratungshonorar vollständig auf den Auftragswert angerechnet.
Die im Rahmen der Beratung erarbeiteten Inhalte, Konzepte und Ergebnisse sind urheberrechtlich geschützt und dienen ausschließlich der Vorbereitung eines Vertragsabschlusses mit uns. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Fremdfertigung ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
3. Kostenvoranschlag (KVA) / Vertragsschluss
Kostenvoranschläge sind unverbindlich und stellen eine auf Erfahrungswerten basierende Schätzung der voraussichtlichen Kosten dar.
Alle Preisangaben beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Materialpreisen sowie dem kalkulierten Arbeitsaufwand.
Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder ausdrückliche Beauftragung durch den Kunden zustande.
4. Anzahlung
Mit Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 60 % des voraussichtlichen Gesamtpreises fällig.
Die Anzahlung dient insbesondere der Deckung von Materialkosten sowie bereits beginnender handwerklicher Leistungen.
Die Fertigung beginnt nach Zahlungseingang.
5. Preise und Edelmetalle
Bei Arbeiten mit Edelmetallen erfolgt die endgültige Abrechnung nach tatsächlichem Materialverbrauch sowie den zum Zeitpunkt der Materialbeschaffung bzw. Verarbeitung gültigen Tagespreisen.
Wesentliche Abweichungen (um mehr als 10%) vom Kostenvoranschlag werden vor Fertigstellung mitgeteilt.
6. Lieferzeit / Fertigstellung
Die angegebenen Fertigungszeiten sind unverbindliche Richtwerte und beziehen sich auf Werktage.
Die Fertigungszeit beginnt mit Eingang der Anzahlung.
Verzögerungen können insbesondere durch Materialverfügbarkeit, Edelsteine, Auftragslage, Betriebsferien oder höhere Gewalt entstehen.
7. Abholung & Zahlung
Die Abholung ist nach Fertigstellung bei vorheriger Terminvereinbarung dienstags und freitags zwischen 11:00 und 17:00 Uhr möglich.
Der Restbetrag ist bei Abholung des fertigen Schmuckstücks fällig.
Die Zahlung kann wahlweise in bar, per EC-Karte oder per Sofortüberweisung erfolgen.
Eine Übergabe erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.
8. Stornierung
Im Falle einer Stornierung nach Vertragsschluss sind die bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.
Hierzu zählen insbesondere:
Diese Kosten werden mit einer geleisteten Anzahlung verrechnet. Ein verbleibender Betrag wird erstattet. Übersteigen die entstandenen Kosten die Anzahlung, ist der Differenzbetrag vom Kunden zu tragen.
Sofern der Kunde eigenes Material oder Schmuckstücke zur Verarbeitung zur Verfügung stellt, sind wir berechtigt, diese bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung zurückzubehalten (Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB).
In diesen Fällen kann auf eine Anzahlung verzichtet werden, sofern das überlassene Material oder Schmuckstück nach unserer Einschätzung als ausreichende Sicherheit für die bis dahin entstehenden Kosten angesehen werden kann.
Wurde ausnahmsweise keine Anzahlung vereinbart, bleibt der Kunde im Falle einer Stornierung verpflichtet, die bis dahin entstandenen Kosten gemäß den oben genannten Positionen zu erstatten.
Die Herausgabe überlassener Materialien oder Schmuckstücke erfolgt erst nach vollständiger Begleichung sämtlicher offenen Forderungen.
9. Widerruf / Maßanfertigungen
Alle Schmuckstücke werden individuell nach Kundenspezifikation gefertigt.
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Goldschmiede.
11. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Da es sich um handgefertigte Unikate handelt, stellen geringfügige, handwerklich bedingte Abweichungen in Form, Farbe, Maß oder Oberflächenbeschaffenheit (z. B. feine Einschlüsse bei Edelsteinen, individuelle Strukturen oder leicht unterschiedliche Oberflächen) im Vergleich zu Entwürfen, Mustern oder Fotos keinen Mangel dar, sofern diese im Rahmen der handwerklichen Fertigung üblich sind.
Kein Gewährleistungsanspruch besteht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Hierzu zählen insbesondere:
Unsere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen für einfache Fahrlässigkeit, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden und keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Für Ringgrößen, die uns vom Kunden mitgeteilt werden, übernehmen wir keine Gewähr für die Passgenauigkeit, insbesondere bei Anfertigungen ohne vorherige Anprobe oder Vermessung durch uns (z. B. Verlobungsringe im Rahmen einer Überraschung).
In diesen Fällen erfolgt keine eigene Größenprüfung durch uns. Das Risiko einer unzutreffenden Größenangabe liegt beim Kunden.
Eine nachträgliche Größenänderung ist in vielen Fällen technisch möglich, kann jedoch je nach Modell, Material oder Konstruktion eingeschränkt oder nicht möglich sein. Sofern eine Anpassung möglich ist, erfolgt diese gegen Berechnung nach Aufwand. Eine Verpflichtung zur Größenänderung besteht nicht.
Die Verarbeitung vom Kunden beigestellter Edelsteine erfolgt auf dessen Risiko.
Für Schäden oder Verluste, die aufgrund verdeckter Materialeigenschaften (z. B. innere Spannungen, Einschlüsse oder Materialfehler) trotz fachgerechter Verarbeitung entstehen, wird keine Haftung übernommen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
12. Streitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
13. Anerkennung der Bedingungen
Mit Terminvereinbarung, Beratung oder Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Atelier-AGB als verbindliche Grundlage an.